Mit § 35a EStG können Sie 20 % der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich absetzen. Der Höchstbetrag liegt:
Unterschied zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen:
Wichtig: Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, nicht die Materialkosten.
Achten Sie auf klare Rechnungen und eine saubere Trennung der Kosten, um den vollen Steuervorteil zu nutzen. Im Zweifel hilft der Steuerberater!