Steuer sparen mit haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Wer Handwerker oder Haushaltshilfen beschäftigt, kann Steuern sparen – aber nur, wenn die Voraussetzungen stimmen. Erfahren Sie, was absetzbar ist und worauf Sie achten müssen.

Steuer sparen

Mit § 35a EStG können Sie 20 % der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich absetzen. Der Höchstbetrag liegt:

  • bei haushaltsnahen Dienstleistungen bei 20 % von maximal 20.000 EUR, also bis zu 4.000 EUR jährlich,
  • und bei Handwerkerleistungen bei 20 % von maximal 6.000 EUR, also bis zu 1.200 EUR jährlich.

 

Unterschied zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen betreffen Tätigkeiten im Haushalt, wie Reinigung, Gartenpflege, Kinderbetreuung oder Fensterputzen.
  • Handwerkerleistungen umfassen bauliche oder handwerkliche Arbeiten, wie Malerarbeiten, Elektrikreparaturen, sanitäre Installationen oder Bodenverlegung.

 

Wichtig: Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, nicht die Materialkosten.

 

Tipps:

  1. Rechnungen korrekt ausstellen lassen: Arbeits- und Materialkosten müssen getrennt aufgeführt sein. Eine Schätzung durch den Steuerzahler wird nicht akzeptiert.
  2. Mehrwertsteuer einrechnen: Die Steuer auf Arbeitskosten gehört zu den absetzbaren Beträgen.
  3. Jahresgrenzen beachten: Übersteigen die Kosten den Höchstbetrag, kann eine Verteilung durch Vorauszahlungen sinnvoll sein.
  4. Vorsicht bei Versicherungsleistungen: Entschädigungen mindern die absetzbaren Kosten anteilig.

 

Achten Sie auf klare Rechnungen und eine saubere Trennung der Kosten, um den vollen Steuervorteil zu nutzen. Im Zweifel hilft der Steuerberater!

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14 Januar 2025

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