Spekulationsfrist bei Immobilien: Steuerfreier Verkauf, Fristen & aktuelle SPD-Pläne

Inhaltsverzeichnis
Spekulationsfrist bei Immobilien: Steuerfreier Verkauf, Fristen & aktuelle SPD-Pläne
Spekulationsfrist und SPD

Steuerfreier Verkauf: Die 3-Kalenderjahre-Regelung

Eigentümer können eine Immobilie steuerfrei verkaufen, wenn sie diese in mindestens drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren selbst bewohnt haben. Entscheidend ist hier der Zeitpunkt des Einzugs:

Praktisches Beispiel:

  • Sie ziehen im Dezember 2023 in die Wohnung ein.
  • Selbst wenn Sie nur bis Januar 2025 dort wohnen, zählen die Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025 – also 3 volle Jahre.
  • Damit können Sie die Immobilie bereits nach 13 Monaten Aufenthalt steuerfrei verkaufen.

Nutzen Sie diesen „Dezember-Trick“, um die Frist effizient zu erfüllen. Die tatsächliche Wohnzeit kann so zwischen knapp 1 Jahr und maximal 2 Jahren liegen.

Wann beginnt die 10-Jahresfrist?

Die Frist startet mit dem Kaufdatum der Immobilie, also dem notariellen Beurkundungstermin. Verkaufen Sie die Wohnung oder das Haus innerhalb dieser 10 Jahre, müssen Sie den Gewinn versteuern – es sei denn, die 3-Kalenderjahre-Regelung greift.

Was passiert, wenn ich mein Haus vor 10 Jahren gekauft habe?

Haben Sie die Immobilie vor über 10 Jahren erworben, ist der Verkauf grundsätzlich steuerfrei – unabhängig von der Nutzung. Ausnahme: Die SPD plant aktuell Änderungen (siehe unten).

SPD will Steuerfreiheit für Investoren streichen

Die SPD fordert, die Steuerbefreiung nach 10 Jahren nur noch für selbstgenutzte Immobilien zu gewähren. Für vermietete Objekte sollen Veräußerungsgewinne künftig dauerhaft besteuert werden – auch nach Ablauf der Spekulationsfrist.

Was bedeutet das für Eigentümer?

  • Investoren müssten beim Verkauf vermieteter Immobilien langfristig mit Steuern rechnen.
  • Die geplante Regelung könnte Renditen schmälern und Kaufentscheidungen beeinflussen.
  • Betroffene sollten politische Entwicklungen im Auge behalten und gegebenenfalls frühzeitig verkaufen.

Praktische Tipps zum Mitnehmen

  • Nutzen Sie die 3-Kalenderjahre-Regelung strategisch (z. B. durch Einzug im Dezember).
  • Dokumentieren Sie Ihre Selbstnutzung (z. B. mit Meldebestätigungen).
  • Prüfen Sie bei vermieteten Immobilien, ob ein Verkauf vor Umsetzung der SPD-Pläne sinnvoll ist.

Mit diesem Wissen können Sie steuerliche Fallstricke vermeiden und Chancen optimal nutzen. Bleiben Sie informiert – besonders in Zeiten politischer Veränderungen.

Teilen:

Mehr Beiträge:

Teilen:

Kontaktieren Sie uns:

Bild von Daniel C. Elfinger

Daniel C. Elfinger

Immobilienmakler Firmenlogo

Unsere Telefonzeiten:

Montag bis Freitag
von 09:00 bis 20:00 Uhr
Samstag
 von 11:00 bis 20:00 Uhr

Sonntags bleibt unser Geschäft geschlossen. Termine nach Vereinbarung.