Steuerfreier Verkauf: Die 3-Kalenderjahre-Regelung
Eigentümer können eine Immobilie steuerfrei verkaufen, wenn sie diese in mindestens drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren selbst bewohnt haben. Entscheidend ist hier der Zeitpunkt des Einzugs:
Praktisches Beispiel:
- Sie ziehen im Dezember 2023 in die Wohnung ein.
- Selbst wenn Sie nur bis Januar 2025 dort wohnen, zählen die Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025 – also 3 volle Jahre.
- Damit können Sie die Immobilie bereits nach 13 Monaten Aufenthalt steuerfrei verkaufen.
Nutzen Sie diesen „Dezember-Trick“, um die Frist effizient zu erfüllen. Die tatsächliche Wohnzeit kann so zwischen knapp 1 Jahr und maximal 2 Jahren liegen.
Wann beginnt die 10-Jahresfrist?
Die Frist startet mit dem Kaufdatum der Immobilie, also dem notariellen Beurkundungstermin. Verkaufen Sie die Wohnung oder das Haus innerhalb dieser 10 Jahre, müssen Sie den Gewinn versteuern – es sei denn, die 3-Kalenderjahre-Regelung greift.
Was passiert, wenn ich mein Haus vor 10 Jahren gekauft habe?
Haben Sie die Immobilie vor über 10 Jahren erworben, ist der Verkauf grundsätzlich steuerfrei – unabhängig von der Nutzung. Ausnahme: Die SPD plant aktuell Änderungen (siehe unten).
SPD will Steuerfreiheit für Investoren streichen
Was bedeutet das für Eigentümer?
- Investoren müssten beim Verkauf vermieteter Immobilien langfristig mit Steuern rechnen.
- Die geplante Regelung könnte Renditen schmälern und Kaufentscheidungen beeinflussen.
- Betroffene sollten politische Entwicklungen im Auge behalten und gegebenenfalls frühzeitig verkaufen.
Praktische Tipps zum Mitnehmen
- Nutzen Sie die 3-Kalenderjahre-Regelung strategisch (z. B. durch Einzug im Dezember).
- Dokumentieren Sie Ihre Selbstnutzung (z. B. mit Meldebestätigungen).
- Prüfen Sie bei vermieteten Immobilien, ob ein Verkauf vor Umsetzung der SPD-Pläne sinnvoll ist.
Mit diesem Wissen können Sie steuerliche Fallstricke vermeiden und Chancen optimal nutzen. Bleiben Sie informiert – besonders in Zeiten politischer Veränderungen.