Die Kappungsgrenze dient dazu, Mieter vor übermäßigen Mieterhöhungen zu schützen und eine gewisse Stabilität im Mietverhältnis zu gewährleisten. Angesichts der oft angespannten Wohnungsmarktlage in vielen deutschen Städten soll so verhindert werden, dass Mieter durch stark ansteigende Mietpreise aus ihren Wohnungen verdrängt werden.
Die Kappungsgrenze gilt für bestehende Mietverhältnisse und bezieht sich auf die Nettokaltmiete. Es gibt jedoch Ausnahmen:
Die Kappungsgrenze kann je nach Region unterschiedlich ausfallen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt haben die Bundesländer die Möglichkeit, die Grenze auf 15 % zu senken. Zu diesen Gebieten zählen vor allem Großstädte wie Berlin, München und Hamburg, aber auch andere Städte und Regionen, in denen die Nachfrage nach Wohnraum besonders hoch ist.
Mieter sollten ihre Rechte kennen und bei einer angekündigten Mieterhöhung prüfen, ob die Kappungsgrenze eingehalten wird. Ist dies nicht der Fall, können sie der Mieterhöhung widersprechen und sich gegebenenfalls rechtlichen Beistand holen. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Regelungen in der eigenen Region zu informieren und im Zweifelsfall den Mieterschutzbund oder einen Fachanwalt zu konsultieren.
Die Kappungsgrenze ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Mieter in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass Mieterhöhungen in einem vertretbaren Rahmen bleiben und Mieter nicht unverhältnismäßig stark belastet werden. Trotz regionaler Unterschiede bietet sie eine grundlegende Sicherheit und Stabilität für Mietverhältnisse. Mieter sollten sich aktiv über ihre Rechte informieren und im Falle von Unstimmigkeiten entsprechende Schritte unternehmen.