Die Mietpreisbremse zielt darauf ab, die Mieten bei Wiedervermietung zu begrenzen und so den Mietanstieg zu verlangsamen. Dadurch soll verhindert werden, dass Mieter durch überhöhte Mietforderungen aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Zudem soll die Regelung dazu beitragen, den Wohnungsmarkt in angespannten Gebieten zu entlasten und für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen.
Die Mietpreisbremse gilt nur in ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Diese Gebiete werden von den jeweiligen Landesregierungen festgelegt und regelmäßig überprüft. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen die Mietpreisbremse nicht greift:
Mieter haben das Recht, bei einem Verdacht auf eine überhöhte Miete eine Auskunft über die Zusammensetzung der geforderten Miete vom Vermieter zu verlangen. Sollten sie feststellen, dass die Miete unrechtmäßig über der zulässigen Grenze liegt, können sie eine Rückzahlung der überzahlten Beträge fordern. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls den Mieterschutzbund oder einen Fachanwalt zu konsultieren.
Für Vermieter bedeutet die Mietpreisbremse, dass sie bei der Wiedervermietung von Wohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete und die gesetzlichen Vorgaben genau beachten müssen. Verstöße gegen die Mietpreisbremse können zu Rückzahlungsforderungen und rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Vermieter sollten sich daher gut über die geltenden Regelungen informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen.
Die Mietpreisbremse ist ein zentrales Instrument der Wohnungspolitik in Deutschland, das darauf abzielt, Mieter vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen und den Wohnungsmarkt zu stabilisieren. Trotz der bestehenden Ausnahmen bietet sie vielen Mietern eine gewisse Sicherheit und trägt zur sozialen Gerechtigkeit bei. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich umfassend über die Regelungen informieren, um ihre Rechte und Pflichten zu kennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.