Steuer sparen mit haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Inhaltsverzeichnis
Eine volle Werkzeugtasche eines Handwerkers, befestigt an seinem Gürtel.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG sind Tätigkeiten, die üblicherweise von Haushaltsangehörigen erledigt werden, jedoch an externe Dienstleister vergeben werden.
Abzugsfähig sind ausschließlich die Arbeitskosten (einschließlich Fahrt- und Maschinenkosten) – Materialkosten sind nicht begünstigt.
Auch Pflege- und Betreuungsleistungen können absetzbar sein, sofern sie mit Hilfen im Haushalt vergleichbar sind.

Wie setze ich haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer ab?

Nach § 35a EStG können haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20% der Arbeitskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dabei gelten verschiedene Höchstbeträge:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20% der Arbeitskosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr
  • Handwerkerleistungen: 20% der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr

Die Steuerermäßigung erfolgt direkt von der Steuerschuld, nicht vom zu versteuernden Einkommen.
Es muss eine Rechnung vorliegen und diese muss unbar bezahlt werden.

Was gehört alles zu haushaltsnahen Dienstleistungen?

  • Reinigungsdienstleistungen (z. B. Hausreinigung, Fensterreinigung, Teppichreinigung)
  • Gartenarbeiten (z. B. Rasenmähen, Heckenschnitt, Winterdienst, Unkraut jäten, Baumpflege)
  • Hausmeisterdienste
  • Pflege und Betreuung (z. B. ambulante Pflegedienste, Betreuung älterer oder kranker Menschen, Kinderbetreuung)
  • Handwerkerleistungen (bis zu den jeweils geltenden Höchstbeträgen)
  • Weitere Beispiele: Wäschepflege, Essenszubereitung, Betreuung und Versorgung von Haustieren, Notrufsysteme in Seniorenresidenzen

Die genannten Dienstleistungen müssen im eigenen Haushalt oder auf dem dazugehörigen Grundstück ausgeführt werden. Voraussetzung für den Steuervorteil ist eine Rechnung und unbare Zahlung.

Fazit: Haushalt entlasten, Steuern sparen

Mit haushaltsnahen Dienstleistungen reduzieren Immobilieneigentümer und Mieter ihre Steuerlast – für viele Arbeiten, die im Alltag ohnehin anfallen.

Wichtig: Arbeitskosten sauber trennen und auf belegbare, bargeldlose Zahlung achten.

So steigern Sie nicht nur Ihre Lebensqualität im eigenen Zuhause, sondern optimieren auch Ihre Steuererklärung!

Beispielrechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen

Beispiel 1: Gärtner

  • Gartenarbeiten: 2.000 Euro Arbeitskosten
  • Steuerermäßigung: 2.000 Euro × 20% = 400 Euro
  • Ersparnis: 400 Euro weniger Steuerschuld

 

Beispiel 2: Handwerkerleistungen

  • Malerarbeiten: 3.000 Euro Arbeitskosten
  • Steuerermäßigung: 3.000 Euro × 20% = 600 Euro (max. 1.200 Euro)
  • Ersparnis: 600 Euro weniger Steuerschuld

 

Beispiel 3: Kombinierte Leistungen

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 8.000 Euro → max. 4.000 Euro Steuerermäßigung
  • Handwerkerleistungen: 2.000 Euro → 400 Euro Steuerermäßigung
  • Gesamtersparnis: 4.400 Euro weniger Steuerschuld

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Daniel C. Elfinger

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